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Rechtsgrundlage: Verbandssatzung für den Zweckverband Kriebsteintalsperre (Auszug)
§ 13 Deckung des Finanzbedarfs

(1)    Der Verband erhebt von den Benutzern der von ihm betriebenen Einrichtungen und für die von ihm erbrachten Leistungen Entgelte nach den Vorschriften des kommunalen Abgabenrechts beziehungsweise privatrechtliche Entgelte. Diese werden in der jährlich zu beschließenden Übersicht „Entgeltordnung“ durch die Verbandsversammlung festgelegt.

Ausgewählte Entgelte
Der Zweckverband Kriebsteintalsperre ist Besitzer der Wasserfläche und Uferbereiche der Talsperre und sichert damit den Zugang für Besucher und Erholungssuchende. Einzelne Flächen können, z. B. für das Betreiben von Bootsstegen gepachtet werden:

Jahrespacht für Uferstreifen:
Pachtgrundstücksgröße bis 200 m² - 2,40 € / m²
Pachtgrundstücksgröße 200 bis 1.000 m² - 1,25 € / m²
Pachtgrundstücksgröße größer als 1.000 m² - 0,65 € / m²
Mindestpacht 20,00 €

Beispielrechnung für ein Grundstück mit einer Fläche von 540 m²:
200 m² x 2,40 €/m² = 480,00 €
zzgl. 340 m² (Gesamtfläche 540 m² abzgl. 200 m²) x 1,25 € = 425,00 €
Gesamtsumme Pachtzins = 905,00 € (480,00 € + 425,00 €)


Bootsliegeplatz:
Bootsschuppen im Hafen Kriebstein (zur Zeit keine Neuvermietung möglich)
Saison (01.05.-31.10.) - 75,00 € / Winterstand (01.11.-30.04.) - 25,00 €

Bootssteg(hälfte) in Kriebstein:
Jahresmiete - 250,00 €
 
Die vollständige Entgeltordnung stellen wir Ihnen hier für den Download zur Verfügung.