Auf Binnengewässern wie der Zschopau ist der Sportbootführerschein-Binnen bei Booten notwendig, die mit Motoren ab 11,03 kW Leistung (15 PS) ausgestatttet sind, ungeachtet dessen ob es sich um einen Elektro- oder einen benzingetriebenen Motor handelt. Segelführerscheine sind auf Binnen- und Küstengewässern der BRD nicht amtlich vorgeschrieben, Es empfiehlt sich jedoch, die entsprechenden Segelführerscheine zu besitzen, aus folgenden Gründen:
- Der Sicherheit wegen! Wer käme schon auf die Idee, ein Flugzeug zu führen, ohne die notwendige Befähigung zu besitzen?! Man muss sich also mit der Führung einer Jolle, oder einer Yacht vertraut machen. Wenn man dann schon eine Segelschule besucht und lernen muss, warum nicht gleich die Prüfung für den Segelführerschein machen? Man motiviert sich erstens, weil man die Prüfung als Ziel vor Augen hat und man erhält zweitens mit dem Segelschein einen Befähigungsnachweis. Glaubhafter kann man seinen Crewmitgliedern, die sich einem anvertrauen wollen, oder einem Vercharterer seine Segelkenntnisse nicht nachweisen.
- Der Haftung wegen. Was ist, wenn doch einmal etwas passiert? Die Versicherungen versuchen ja gerne, sich ihrer Verantwortung zu entziehen. Sie unterstellen dem Schiffsführer, er hätte grob fahrlässig gehandelt, weil er nicht die notwendige Befähigung für das Führen des Sportbootes besessen hätte. Ohne entsprechenden Führerschein, hat man da sicher gewisse Probleme, das Gegenteil zu beweisen.
- Alle seriösen Vermieter von Segeljollen und Vercharterer von Segelyachten verlangen einen entsprechenden Segelführerschein, auch wenn er amtlich nicht vorgeschrieben ist. Erstens tragen sie einen gewissen Anteil der Verantwortung für die Sicherheit der Crewmitglieder und anderer Verkehrsteilnehmer mit und zweitens möchten Sie ihr Boot oder ihre Yacht in erfahrenen Händen wissen. Die wenigen Vermieter, die ein Segelboot ohne entsprechenden Erfahrungsnachweis des Schiffsführers vermieten, nehmen den technischen Zustand ihrer Schiffe genauso wenig ernst, wie die Sicherheit der an Bord befindlichen Personen!
- Bei Segelregatten des Deutschen Segler Verbandes (DSV) wird grundsätzlich ein Segelführerschein verlangt.