Sie möchten an der Bootsparade teilnehmen?
Darüber freuen wir uns sehr, denn die sicherlich mit sehr viel Liebe und Zeitaufwand geschmückten Boote sind jedes Jahr aufs Neue ein Hingucker für jeden Besucher.
An diesem Tag besteht die Möglichkeit, auf schriftlichen Antrag, eine Ausnahmegenehmigung für das Befahren der Talsperre Kriebstein mit einem Verbrennungsmotor getriebenen Wasserfahrzeug zu erhalten.
Dazu benöten wir bitte folgende Angaben von Ihnen:
Zum Talsperrenfest 2025 wird die Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Talsperre Kriebstein mit einem Verbrennungsmotor getriebenen Boot (im Rahmen der Bootsparade) für folgenden Zeitraum erteilt:
Samstag, den 26.07.2025, 10:00 Uhr bis Sonntag, den 27.07.2025, 01:00 Uhr
Der Antrag auf die Ausnahmegenehmigung kann ab 15.06.2025 gestellt werden.
Ihren Antrag senden Sie bitte per E-Mail an info(at)kriebsteintalsperre.de oder per Post an den:
Zweckverband Kriebsteintalsperre
An der Talsperre 1
09648 Kriebstein
Des Weiteren besteht die Möglichkeit unser Kontaktformular zur Übermittlung der Angaben zu nutzen.
Außerdem können Sie die Genehmigung an folgenden Stellen persönlich beantragen und abholen:
- Büro des Zweckverbandes Kriebsteintalsperre in Kriebstein (täglich - Mo bis So - 09:30 Uhr bis 15:30 Uhr)
- Fährhaus Lauenhain an der Anlegestelle (täglich - Mo bis So - 10:00 Uhr bis 17:30 Uhr)
- Campingplatz Lauenhain (bei Herrn Mike Steuke / Herrn Jörg Wachtel - Telefon: 01523 / 79 19 460)
- Campingplatz Mittweidaer Aue (bei Frau Kerstin Schubert - Telefon: 0173 / 59 45 235)
Der Zweckverband Kriebsteintalsperre erhebt für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung eine Bearbeitungsgebühr.
Die Gebühr ist auf 20,00 Euro/Boot festgesetzt, zahlbar sofort.
Bei persönlicher Abholung der Ausnahmegenehmigung erfolgt die Zahlung in bar, bei Zusendung auf dem Postweg erhalten Sie eine Rechnung.
Die Ausnahmegenehmigungen werden bis einschließlich Mittwoch, den 23.07.2025 erteilt - die Anzahl ist auf maximal 70 Stück begrenzt.
Rechtliches:
Bitte achten Sie darauf, dass beim Führen von Booten ab 11,03 kW (15 PS) Motorleistung ein Sportbootführerschein Binnen nötig ist.
Von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang ist die vorgeschriebene Beleuchtung gemäß Binnenschifffahrtsstraßenordnung am Boot Pflicht.
Boote, die über eine Antriebsmaschine mit mehr als 2,22 kW verfügen oder Segelboote von mehr als 5,50 m Länge müssen mit einem amtlichen Kennzeichen versehen sein. Alle anderen Kleinfahrzeuge mit weniger als 20 m Länge (ausgenommen Segelsurfbretter) benötigen ein individuelles Kennzeichen (Bootsname).
Der Genuss von Alkohol ist dem Bootsführer während der Teilnahme an der Bootsparade untersagt!
Halten Sie die Ihnen erteilte Ausnahmegenehmigung bitte jederzeit zur Kontrolle durch die Sächsische Wasserschutzpolizei bereit.